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   BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00   

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BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00 (https://dejure.org/2001,802)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 (https://dejure.org/2001,802)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 3 C 23.00 (https://dejure.org/2001,802)
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Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn Hamburg

§ 45 I 1, Abs. 9 Satz 2 StVO, Einschätzungsprärogative der Verkehrsbehörde

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen - Konkrete Gefahr - Gefahrenlage - Allgemeines Risiko - Ermessen - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Milderes Mittel

  • Judicialis

    StVO § 45 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3139
  • NVwZ 2001, 1286 (Ls.)
  • NZV 2001, 528
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    Zu den Anforderungen an eine rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 2 StVO (im Anschluss an Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38 m.w.N.).

    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. für eine längere Gefällstrecke: Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 19.71 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 m.w.N.; für einen über 100 km langen Streckenabschnitt: Beschluss vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; für einen Abschnitt mit erhöhter Verkehrsdichte und deutlich erhöhter Unfallhäufigkeit: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).

    Auch insoweit macht sich der erkennende Senat die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu Eigen, die ihrerseits auf den Erwägungen des Urteils vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38 S. 3) beruhen.

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. für eine längere Gefällstrecke: Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 19.71 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 m.w.N.; für einen über 100 km langen Streckenabschnitt: Beschluss vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; für einen Abschnitt mit erhöhter Verkehrsdichte und deutlich erhöhter Unfallhäufigkeit: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).

    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; dieser Grundsatz ist verletzt, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1974 a.a.O. S. 10 f. m.w.N. sowie vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 ).

    Obgleich die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage vor allem eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation voraussetzt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 a.a.O. S. 7 m.w.N.), bedarf es in einem solchen Fall nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes, wie es das OVG angenommen und mit äußerst detaillierten Berechnungen umgesetzt hat.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    aa) Was zunächst die besonderen örtlichen Verhältnisse anlangt, die eine "besondere" Gefahrenlage hervorrufen können, hat das Bundesverwaltungsgericht der Sache nach bereits entschieden, dass sie beispielsweise gegeben sein können, wenn eine Bundesautobahn den "Charakter einer innerstädtischen Schnellstraße" angenommen hat, auf der unterschiedliche Verkehrsströme zusammengeführt und getrennt werden und deshalb eine erhöhte Unfallgefahr gegeben sein kann (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ).

    Aus den vorstehend dargestellten örtlichen Besonderheiten ist die offensichtliche Befürchtung abzuleiten, dass, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrenvermindernder Tätigkeit ab, alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr (vgl. grundlegend Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O. S. 225) belegt ist.

  • OVG Hamburg, 07.12.1999 - 3 Bf 51/96

    Anforderungen an das Bestehen einer Gefahrenlage zur Rechtfertigung von

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    BVerwG 3 C 23.00 OVG 3 Bf 51/96.

    Die Berufung des Klägers, mit der auch im Jahre 1999 angeordnete Verschärfungen bereits zuvor erfolgter Begrenzungen angegriffen wurden, hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 7. Dezember 1999 (berichtigt durch Beschluss vom 12. Mai 2000) zurückgewiesen (NZV 2000, 346).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; dieser Grundsatz ist verletzt, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1974 a.a.O. S. 10 f. m.w.N. sowie vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    a) Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, dessen Ermächtigungsgrundlage § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - vom 19. Dezember 1952 (BGBl I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 1998 (BGBl I S. 810), ist (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 7 m.w.N.), können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden "die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken".
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. für eine längere Gefällstrecke: Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 19.71 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 m.w.N.; für einen über 100 km langen Streckenabschnitt: Beschluss vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; für einen Abschnitt mit erhöhter Verkehrsdichte und deutlich erhöhter Unfallhäufigkeit: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, liegt nicht erst dann vor, wenn ohne ein Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten wären (Änderung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Sie liegen - wie der Senat in Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen bereits entschieden hat - etwa dann vor, wenn eine Bundesautobahn den Charakter einer innerstädtischen Schnellstraße angenommen hat, bei der unterschiedliche Verkehrsströme zusammengeführt oder getrennt werden und wo deshalb eine erhöhte Unfallgefahr gegeben sein kann, oder wenn der Streckenverlauf durch eng aufeinanderfolgende Autobahnkreuze oder -dreiecke und eine Vielzahl von sonstigen Ab- und Zufahrten geprägt wird (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 22).

    Auch insoweit hat es auf vorangegangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (Beschluss vom 4. Juli 2007 a.a.O. und Urteil vom 5. April 2001 a.a.O.).

    Dem steht das Erfahrungswissen entgegen, dass Unfälle - zumal Unfälle auf Autobahnen - selten monokausal sind, sondern ganz überwiegend auf einer Mehrzahl von zusammenwirkenden Ursachen beruhen, die in ihren Verursachungsanteilen nicht oder nur schwer festzulegen sind (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 23).

    Soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 515/14

    Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung,

    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    Zwar stellt die Tempo 30-Zone eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar, welche nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO - über eine konkrete Gefahr hinaus - grundsätzlich eine Gefahrenlage voraussetzt, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 -,Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 u. Urt. v. 23.09.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    a) § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. Urteile vom 5. April 2001 a.a.O. und vom 23. September 2010).

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Aus Wortlaut und Systematik der Vorschriften ergibt sich, dass § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO , der spezielle im Folgenden noch näher zu erörternde Bestimmungen für Beschränkungen des fließenden Verkehrs trifft, die allgemeine Ermächtigungsgrundlage des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO zwar modifiziert und konkretisiert, aber nicht ersetzt, mit der Folge, dass auch Maßnahmen im Regelungsbereich des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO prinzipiell im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörden liegen, sofern die dort bestimmten tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen (so: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, NJW 2001, 3139 = NZV 2001, 528 = VerkMitt 2002 Nr. 8 = VRS 101, 473 = Buchholz 442.141 § 45 StVO Nr. 41).

    Für die Annahme einer derartigen konkreten Gefahrenlage steht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine sog. Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 P 9.89 [richtig: 3 C 9.98 - d. Red.] -, NJW 1999, 2056 = DAR 1999, 184 = NZV 1999, 309 = VerkMitt 1999 Nr. 66 = VRS 98, 455 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).

    Letzteres gilt auch für verkehrsregelnde Dauerverwaltungsakte wie die hier streitigen Überholverbote für Lastkraftwagen, denn dem Straßenverkehrsrecht lässt sich keine von der genannten Regel abweichende Aussage entnehmen (BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 -, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Danach sind solche besonderen örtlichen Verhältnisse beispielsweise dann anzunehmen, wenn eine Bundesautobahn den "Charakter einer innerstädtischen Schnellstraße" angenommen hat, auf der unterschiedliche Verkehrsströme zusammengeführt und getrennt werden und wo deshalb eine erhöhte Unfallgefahr vorliegen kann, oder wenn der Streckenverlauf durch eng aufeinanderfolgende Autobahnkreuze bzw. Autobahndreiecke und eine Vielzahl von sonstigen Ab- und Zufahrten geprägt wird (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221 = NJW 1980, 1640 = VkBl. 1980, 237 = VRS 58, 319 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 6; Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.).

    So kommt es maßgeblich auch auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, die mit dem sog. DTV-Wert dargestellt wird, und auf den Anteil des Schwerlastverkehrs an (vgl.: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffene Verkehrsbeschränkung gilt, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 -, a.a.O.; Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.).

    Dies folgt bereits aus der schlichten Erfahrung, dass insbesondere Unfälle auf Autobahnen ganz überwiegend auf mehreren zusammenwirkenden Ursachen beruhen, die in ihren Beiträgen zum Unfallgeschehen nicht oder nur äußerst schwer zu qualifizieren sind (so: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O., m.w.N.).

    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, der dann verletzt ist, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 13. Dezember 1974 - VIII C 19.71 -, VkBl. 1975, 351 = VRS 49, 70 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O. u. v. 23.09.2010, a.a.O.).

    Eine solche Gefahrenlage lässt sich jedoch nach der gebotenen sorgfältigen Prüfung der Verkehrssituation (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41) nicht feststellen.

    Dass gleichwohl eine erhöhte Unfallhäufigkeit in dem von dem Verbot betroffenen Bereich bestünde, hat die Beklagte auch vor dem Hintergrund, dass es insoweit nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes bedürfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O.), nicht nachvollziehbar dargetan.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, liegt nicht erst dann vor, wenn ohne ein Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten wären (Änderung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Sie liegen - wie der Senat in Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen bereits entschieden hat - etwa dann vor, wenn eine Bundesautobahn den Charakter einer innerstädtischen Schnellstraße angenommen hat, bei der unterschiedliche Verkehrsströme zusammengeführt oder getrennt werden und wo deshalb eine erhöhte Unfallgefahr gegeben sein kann, oder wenn der Streckenverlauf durch eng aufeinanderfolgende Autobahnkreuze oder -dreiecke und eine Vielzahl von sonstigen Ab- und Zufahrten geprägt wird (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 S. 22).

    Auch insoweit hat es auf vorangegangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (Beschluss vom 4. Juli 2007 a.a.O. und Urteil vom 5. April 2001 a.a.O.).

    Soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 21).

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Eine solche Konkretisierung wäre umso mehr geboten gewesen, als der Senat in seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41) anknüpfend an die Rechtsprechung zu § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO die Voraussetzungen für Beschränkungen des fließenden Verkehrs bereits präzisiert hatte.

    So kommt es maßgeblich auch auf die im sogenannten DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an, die im damals entschiedenen Fall etwa doppelt so hoch lag wie der Wert für das gesamte Autobahnnetz; ebenso fällt ein überproportional hoher Anteil des sog. Schwerlastverkehrs ins Gewicht (Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 22).

    Die weitere Voraussetzung, dass die vorzufindende Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigen muss, ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernden Tätigkeit ab, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr belegt ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 23).

    Darauf, ob auf vergleichbaren Autobahnabschnitten ähnliche oder andere Unfallzahlen auszumachen sind, kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 23).

    b) Auch die vom Kläger geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - (a.a.O.) ist nicht festzustellen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, der spezielle Bestimmungen für die hier in Rede stehenden Beschränkungen des fließenden Verkehrs trifft, modifiziert und konkretisiert diese allgemeine Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Maßstab ist, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffenen Verkehrsbeschränkungen gelten, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Dies umso weniger, als auch die Durlacher Straße als Hauptverkehrsstraße mit knapp unter 5.000 Kfz/Tag eine eher geringe Verkehrsbelastung aufweist (vgl. hierzu die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Beklagten am 11.01.2006, S. 5) und damit zu keiner besonderen Verkehrsdichte bzw. -belastung in dem hier in Rede stehenden Kreisverkehrsplatz führt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Rn. 25, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.; auch Ziff. I. 2. VwV-StVO: Anordnung "insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr").

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
    Der Umstand, dass es bei beiden Unfällen zu Beschädigungen beim Vorbeifahren an einem parkenden Pkw gekommen ist, lässt zudem den Schluss darauf möglich erscheinen, dass der Höhenunterschied sowie beengte Fahrbahnverhältnisse hierfür mitursächlich (zum Erfahrungswissen, dass Unfälle selten "monokausal" sind, sondern ganz überwiegend auf einer Mehrzahl von zusammenwirkenden Ursachen beruhen vgl. bereits oben und BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27, 31 und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 - juris Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 25.08.2017 - 18 K 6887/15 - juris Rn. 54; Müller, NZV 2019, 161, 165) gewesen sein könnten.

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es selbst zur Feststellung, ob auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine konkrete Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegt, keiner Ermittlung bedarf, wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 a. a. O.; BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26).

    Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (3 Bf 51/96, juris Rn. 52) bezieht, ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 05.04.2001 (a. a. O. Rn. 28) der dort genannten Ansicht, dass ein Vergleich der Zahl der Unfälle auf dem betroffenen Streckenabschnitt (spezielles Risiko) mit der Zahl der Unfälle auf vergleichbaren Straßen (allgemeines Risiko) vorzunehmen sei, ausdrücklich nicht gefolgt.

    Soweit er unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (a. a. O.) der Ansicht ist, es sei zu klären, ob es für die Prüfung des "erheblichen Übersteigens des allgemeinen Risikos gemäß § 45 Abs. 9 StVO" notwendig sei, die durchschnittliche Unfallhäufigkeit auf vergleichbaren Streckenabschnitten zu ermitteln und dann mit der Unfallhäufigkeit auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt zu vergleichen, übersieht er, dass es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2001 (a. a. O. Rn. 28; ebenso Urteil vom 23.09.2011 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist.

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3398/18

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer BAB

    Grundsätzlich können besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 -, Rn. 21, juris).

    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10

    Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

  • BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11

    Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege;

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 8 A 10/17

    Tempo 100 am Bielefelder Berg rechtmäßig

  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

  • VG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 K 964/21

    Einrichtung einer Fahrradstraße

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 51/17

    Zumutbarkeit der Erschwernisse beim Grundstücksein- oder -ausfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14

    Keine Traktoren auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn: B 50 durfte als

  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

  • VG Köln, 25.09.2012 - 18 K 4164/11

    Zur Anfechtung der Anordnung eines Haltverbots

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

  • BVerwG, 03.05.2011 - 3 B 91.10

    Anordnung einer Verkehrseinrichtung; sachliche Zuständigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05

    verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des - ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VG Düsseldorf, 25.01.2022 - 14 K 1860/21

    Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 K 09.02321

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

  • VG Köln, 22.01.2010 - 18 K 4023/07

    Sperrpfosten; dauerhafte Unterbrechung einer Anliegerstraße; Klagebefugnis;

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 S 09.02422

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen;Besondere örtliche Gefahr gemäß § 45 Abs. 9

  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 8 A 3743/06
  • VG Würzburg, 20.03.2019 - W 6 K 17.1463

    Verpflichtungsklage gerichtet auf die Anordnung einer verkehrsrechtlichen

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

  • VG Würzburg, 01.12.2021 - W 6 K 21.318

    Anfechtungsklage, verkehrsrechtliche Anordnung, beidseitiges absolutes

  • VG Aachen, 03.04.2018 - 2 K 1272/14

    Anfechtung des Verbots der Nutzung einer Straße für Radfahrer

  • VG Schleswig, 18.01.2005 - 3 A 216/02
  • VG Gelsenkirchen, 07.02.2017 - 14 K 3317/14

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Voraussetzung; Gefahr

  • VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.55

    Anfechtungsklage; verkehrsrechtliche Anordnung; eingeschränktes Haltverbot; keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 8 A 1247/16

    Streit um die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung verkehrsbeschränkender

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 8 A 4840/05

    Einbahnstraßenregelung in Bad Honnef (sog. Karreelösung) ist rechtmäßig

  • VG Augsburg, 11.08.2014 - Au 3 S 14.1016

    Verkehrsrechtliche Anordnung; außerordentliche Schäden an der Straße;

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

  • VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057

    Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen

  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 153/07
  • VG Berlin, 24.11.2004 - 11 A 717.04

    Klage eines Taxenunternehmers gegen Tempo 30 teilweise erfolgreich

  • VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22

    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 5 MB 4/22

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur

  • VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15

    Besondere örtliche Verhältnisse; Erhöhtes Unfallrisiko; Streckensperrung für

  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08

    Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung;

  • VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 11 K 4036/04
  • VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte

  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 6 L 1011/22

    Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich vorläufig

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1444/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Düsseldorf, 19.05.2021 - 6 K 4191/18

    Anliegen einer Schule an einer Straße und Geschwindigkeitsbeschränkung

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1591/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22

    Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2019 - 7 A 11622/18

    Tatsachenfeststellung bei Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz

  • VG Köln, 08.11.2013 - 18 K 4473/12

    Motorradfahrverbot für Kreisstraße 19 in Lindlar rechtmäßig

  • VGH Hessen, 17.11.2009 - 2 A 1502/09

    Urteile zu Durchfahrverboten auf nordhessischen Bundesstraßen

  • VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 LB 505/15

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2006 - 14 K 1655/03

    Straßenverkehrsrechtliches Einschreiten, Lärmschutz, Anspruch auf Neubescheidung

  • VG Düsseldorf, 06.02.2024 - 14 K 6402/22

    Anliegergebrauch, Parkmöglichkeit, Parksonderrecht, Schwerbehinderter, Ermessen

  • VG Ansbach, 13.10.2017 - AN 10 K 16.02493

    Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) und eines

  • VG Köln, 13.05.2011 - 18 K 1172/11

    Herleitung eines Anspruchs von Anliegern auf Parkmöglichkeiten unmittelbar bei

  • LG Stuttgart, 12.02.2015 - 35 O 55/14

    Werbung: Unerlaubte Titelführung durch einen Rechtsanwalt

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Treib- und Drückjagd

  • VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10

    Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3166/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 14 K 6316/19
  • VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122

    Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht

  • VG Neustadt, 19.04.2021 - 3 K 731/20

    Rechtsmittelfrist bei einer dauerhaften Verkehrsregelung; Anordnung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 L 20/13

    Verhältnismäßigkeitsfrage als Teil der Ermessensprüfung

  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 K 4868/10

    Kein Tempo 30 auf der Südallee in Urdenbach

  • VG München, 12.08.2020 - M 23 K 19.6198

    Saisonal und zeitlich beschränktes Parkverbot - Anfechtungsklage

  • VG Mainz, 28.08.2015 - 3 L 665/15

    Sperrung von Straßen in der südlichen Wormser Innenstadt für

  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

  • VG Hannover, 19.02.2020 - 7 A 5411/18

    Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Rinteln, die das Befahren der

  • VGH Hessen, 17.11.2009 - 2 A 1528/09

    Durchfahrverbote auf Bundesstraßen werden erneut gerichtlich überprüft

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07

    Autobahn; Gefahrenlage; Schwerlastverkehr; Überholverbot

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3170/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • VG München, 19.01.2016 - M 23 K 14.1242

    Durchfahrtsverbot zur Verkehrsberuhigung

  • VG Hamburg, 15.05.2012 - 5 K 3141/10

    Haltlinien; Radverkehr; Lichtzeichenanlage; Halte- und Wartegebot;

  • VG Aachen, 26.04.2011 - 2 K 1941/09

    Dokumentation eingeschränkter Widmung durch Verkehrszeichen

  • OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17

    Verkehrsbeschränkung

  • VG Regensburg, 28.11.2005 - RO 5 K 03.2192

    Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht für eine Straße zwischen zwei Stadtteilen

  • VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 11 K 3908/04
  • VG Düsseldorf, 14.10.2004 - 6 K 9064/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung eines absoluten Halteverbotes;

  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17

    Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines

  • VG Düsseldorf, 12.07.2007 - 6 L 150/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Sperrung einer Straße durch Errichtung von

  • VG Bayreuth, 19.01.2021 - B 1 K 19.1259

    Anspruch auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung

  • VG Saarlouis, 29.09.2016 - 5 L 1340/16

    Sperrung einer Brücke über eine Bahnlinie, die ein Wohnhaus im Außenbereich

  • VG Aachen, 26.05.2009 - 2 K 358/05

    Verkehrsrechtliche Erschließung eines geplanten Lebensmittelmarktes über eine

  • VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 958.04

    Tempo 30-Limit ohne Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig

  • VG Karlsruhe, 28.08.2003 - 12 K 3937/02
  • VG Düsseldorf, 20.01.2023 - 14 K 147/21
  • VG Göttingen, 12.07.2005 - 1 A 98/04

    Autobahn; Baustelle; besondere Gefahrenlage; Überholverbot für Lkw

  • VG Schleswig, 31.05.2022 - 3 A 390/20

    Anspruch auf verkehrsrechtliche Anordnung (verneint)

  • VG Göttingen, 12.07.2005 - 1 A 97/04

    Autobahn; BAB; Baustelle; Eignung; Gefahrenlage; LKW; Maßnahme; Verkehrsbehörde;

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 11 ZB 07.1077

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn; besondere örtliche Verhältnisse;

  • VG Göttingen, 12.07.2005 - 1 A 245/04

    Autobahn; Baustelle; Besondere Gefahrenlage; Überholverbot für Lkw

  • VG Düsseldorf, 20.11.2003 - 6 K 6183/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Sperrung eines Weges durch eine

  • VG Düsseldorf, 29.02.2008 - 6 K 863/07
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